Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Die Feststellung wird im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht.

Am 14. Juni 2026 fand die Abstimmung über den Kredit für die Fuss- und Veloverkehrsbrücke Diepoldsau-Widnau statt.

Ausgangs der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Widnau mit Beschluss vom 9. Juli 2026 fest, dass das Abstimmungsergebnis über den Kredit für die Fuss- und Veloverkehrsbrücke Diepoldsau-Widnau endgültig ist.