Der Gemeinderat hat am 11. August 2026 gestützt auf Art. 39 ff. des Stras­sen­gesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) folgendes Projekt genehmigt:

Uebrigstrasse, Grundstück Nr. 472, Anpassung Klassierung Gemeindestrasse 2. Klasse (G2-256)

Das Bauamt hat festgestellt, dass bei der Uebrigstrasse im vorderen Bereich von etwa 40 m ab der Diepoldsauerstrasse die vorhandene Strassenfläche auf rund 45 m2 nicht klassiert und zudem davon eine Teilfläche von 9 m2 zu­gunsten der Strassenparzellenfläche zu erwerben ist.

Nach der ungenutzten Mitwirkung im August 2026 liegt der Projektplan nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. von Freitag, 18. September 2026 bis Montag, 19. Oktober 2026, im Gemeinde­haus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Ein­sichtnahme auf.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schrift­lich und be­gründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist berech­tigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sach­verhalts und eine Begründung zu enthalten.