Im Rahmen der Sanierung der Rietstrasse sind verschiedene verkehrsberuhigende Massnahmen vorgesehen. Durch seitliche Einengungen der Fahrbahn soll die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs reduziert und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert werden.
Im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Überbauung der Grundstücke Nr. 690 und Nr. 692 (Areal Köppel’s Söhne) soll entlang der Rietstrasse ein neues Trottoir erstellt werden, um eine durchgehende, sichere Fusswegverbindung zu schaffen.
In einem späteren Ausbauschritt soll der Gehweg entlang der Widenstrasse weitergeführt und bis zum Rheintaler Binnenkanal verlängert werden.
Öffentliche Mitwirkung
Donnerstag, 17. September 2026 bis Donnerstag, 8. Oktober 2026
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung (Art. 4 des Raumplanungsgesetzes [SR 700, abgekürzt RPG] und Art. 33bis Strassengesetz [sGS 731.1, abgekürzt StrG]) kann die Bevölkerung zum Projekt bis 8. Oktober 2026 Stellung nehmen. Die Unterlagen können auf der Mitwirkungsplattform (mitwirken-widnau.ch) oder im Gemeindehaus, 1. OG, eingesehen werden. Eingabe können direkt auf der Mitwirkungsplattform erfasst oder schriftlich an den Gemeinderat Widnau eingereicht werden.