Die Steuerpflichtige Seitz Carina, geb. 12.06.1975, von Widnau, wohnhaft an der Aegetholzstrasse 14 b, 9443 Widnau, hat weder eine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer eingereicht noch einen Zustellungsempfänger in der Schweiz bezeichnet. Sie wird aufgefordert, für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen auszufüllen, zu unterzeichnen und samt Beilagen innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Widnau einzureichen. Verstreicht die Frist trotz dieser Mahnung ungenutzt, wird gemäss Art. 177 StG bzw. Art. 130 Abs. 2 DBG eine Ermessensveranlagung vorgenommen.
Zugleich wird Seitz Carina aufgefordert, in der Schweiz eine Zustelladresse (Art. 167 Abs. 2 StG) zu bezeichnen.