Die Grünaustrasse wird auf ihrer gesamten Länge saniert und ausgebaut. Zusätzlich wird eine neue Einmündung in die Diepoldsauerstrasse erstellt. Damit soll die hinreichende Erschliessung (Art. 67 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes [sGS 731.1]) erzielt werden. 

Die Projektpläne liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. von Freitag, 22. Mai 2026, bis Montag, 22. Juni 2026, im Gemeinde­haus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Ein­sichtnahme auf.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schrift­lich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sach­verhalts und eine Begründung zu enthalten.