Auf einem Teil des Grundstücks Nr. 78 ist der Neubau eines Mehr­familienhauses vorgesehen. Um die hinreichende Erschliessung (Art. 67 des kant. Planungs- und Baugesetz [sGS 731.1]) sicherzustellen, ist ein teilweiser Ausbau des Bünteliwegs erforderlich. Gleichzeitig ist die heutige Gemeindestrasse 3. Klasse (G3-403) in eine Gemeindestrasse 2. Klasse (G2-276) umzuteilen.

Die Projektpläne liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. von Freitag, 17. April 2026, bis Montag, 18. Mai 2026, im Gemeinde­haus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Ein­sichtnahme auf.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schrift­lich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sach­verhalts und eine Begründung zu enthalten.