Auf einem Teil des Grundstücks Nr. 78 ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses vorgesehen. Um die hinreichende Erschliessung (Art. 67 des kant. Planungs- und Baugesetz [sGS 731.1]) sicherzustellen, ist ein teilweiser Ausbau des Bünteliwegs erforderlich. Gleichzeitig ist die heutige Gemeindestrasse 3. Klasse (G3-403) in eine Gemeindestrasse 2. Klasse (G2-276) umzuteilen.
Die Projektpläne liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. von Freitag, 17. April 2026, bis Montag, 18. Mai 2026, im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.