(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG))

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2025 festge­stellt, dass nach kantonaler Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 17. Juli 2025 die

Totalrevision Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement)

definitiv rechtsgültig ist und damit per 1. Januar 2026 in Kraft treten wird.