Der Steuerpflichtige Roland Rohrer, geb. 26.07.1978, von Buchs SG, wohnhaft gewesen an der Diepoldsauerstrasse 9, 9443 Widnau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird aufgefordert, die untenstehenden ausstehenden definitiven Steuern 2024, bei welchen die Zahlungsfrist abgelaufen ist, innert 20 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Widnau zu überweisen. Die Beträge von CHF 8’606.40 und CHF 1’1473.85 sind zu überweisen an: Gemeinde Widnau, Gemeindekassieramt, 9443 Widnau, Neugasse 4, QR-IBAN: CH53 0900 0000 9000 4676 9, SWIFT/BIC-Code: POFICHBEXXX
Kantons- und Gemeindesteuer 2024, ordentliche Steuern
Rechnungsdatum (Veröffentlichung im Amtsblatt): 11.11.2025
Zahlungsfrist: 11.12.2025
Betrag: CHF 8'606.40
Direkte Bundessteuer 2024, ordentliche Steuern
Rechnungsdatum (Veröffentlichung im Amtsblatt): 11.11.2025
Zahlungsfrist: 11.12.2025
Betrag: CHF 1'147.85
Zugleich wird Roland Rohner aufgefordert, in der Schweiz eine Zustelladresse (Art. 167 Abs. 2 StG) zu bezeichnen.
Für verspätete Zahlungen wird der gesetzlich vorgeschriebene Verzugszins verrechnet. Bei einer Betreibung der Kantons- und Gemeindesteuern wird zusätzlich eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 in Rechnung gestellt (vgl. Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung vom 2. Mai 2000, Pos. 25.11; sGS 821.5)
Neugasse 4, 9443 Widnau, Gemeindesteueramt Widnau
Gemeinde Widnau