Die Angehörigen der verstorbenen Personen werden gebeten, den Grabschmuck bis Samstag, 11. April, zu entfernen. Die betroffenen Personen werden persönlich angeschrieben. Nach Ablauf dieser Frist wird über den Grabschmuck entschädigungslos und ohne weitere Benachrichtigung verfügt. Jegliche Verantwortung und Haftung der politischen Gemeinde wird abgelehnt.

Bei Fragen erteilt das Bauamt Widnau, Patrik Hutter, Tel. 071 727 03 83, E-Mail: patrik.hutter@widnau.ch, gerne Auskunft.

Wir danken für das Verständnis und die Entfernung des Grabschmucks bis 11. April.