Am 13. Mai 2025 hat der Gemeinderat den Teilstrassenplan «Botenaustrasse» erlassen und für die öffentliche Auflage verabschiedet. Während der Auflagefrist vom 3. Juni 2025 bis 2. Juli 2025 sind keine Einsprachen gegen das Projekt eingegangen.
Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen hat den Teilstrassenplan «Botenaustrasse (Erschliessung Grundstücke Nrn. 1251, 1252 und 1642)» am 4. Februar 2026 genehmigt. Der Gemeinderat hat die Genehmigungen des Tiefbauamts zur Kenntnis genommen und die Inkraftsetzung des Teilstrassenplans ebenfalls per Genehmigungsdatum vom 4. Februar 2026 beschlossen.