Der Steuerpflichtige António Manuel Pereira Gonçalves, geb. 16.11.1965, aus Portugal, früher wohnhaft gewesen an der Diepoldsauerstrasse 9, 9443 Widnau jetzt unbekannten Aufenthaltes, hat weder eine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer eingereicht noch einen Zustellungsempfänger in der Schweiz bezeichnet. Er wird aufgefordert, für den Zeitraum vom 1.1.2025 bis 31.1.2025 und vom 1.1.2026 bis 30.4.2026 die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen auszufüllen, zu unterzeichnen und samt Beilagen innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Widnau einzureichen. Verstreicht die Frist trotz dieser Mahnung ungenutzt, wird gemäss Art. 177 StG bzw. Art. 130 Abs. 2 DBG eine Ermessensveranlagung vorgenommen.
Zugleich wird António Manuel Pereira Gonçalves aufgefordert, in der Schweiz eine Zustelladresse (Art. 167 Abs. 2 StG) zu bezeichnen.