Infolge Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe sind auf dem Friedhof folgende Gräber zu räumen:

  • Urnenwandgräber bis 2015 (Grabesruhe 10 Jahre)

Die Angehörigen der verstorbenen Personen werden höflich gebeten, den Grabschmuck bis Samstag, 11. April 2026, zu entfernen. Die betroffenen Personen werden persönlich angeschrieben. Nach Ablauf dieser Frist wird darüber entschädigungslos und ohne weitere Benachrichtigung verfügt. Jegliche Verantwortung und Haftung der politischen Gemeinde wird abgelehnt.

Bei Fragen erteilt das Bauamt Widnau, Patrik Hutter, Tel. 071 727 03 83, E-Mail: patrik.hutter@widnau.ch, gerne Auskunft.

Besten Dank für das Verständnis und die Unterstützung bei der Entfernung des Grabschmucks bis zum 11. April 2026.