Auf einem Teil des Grundstücks Nr. 484, Heldstrasse 27, ist ein Neubau vorgesehen. Um in diesem Zusammenhang die hinrei­chende Erschliessung sicherstellen zu können, sind ab der Heldstrasse einerseits kleine bauliche Anpassungen vorzunehmen und gleichzeitig ist die heutige Gemeindestrasse 3. Klasse (G3-318) in die 2. Klasse (G2-264) umzuteilen.

Die Projektpläne liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. von Donnerstag, 12. Februar 2026, bis Freitag, 13. März 2026, im Gemeinde­haus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Ein­sichtnahme auf.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schrift­lich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sach­verhalts und eine Begründung zu enthalten.