Auf einem Teil des Grundstücks Nr. 484, Heldstrasse 27, ist ein Neubau vorgesehen. Um in diesem Zusammenhang die hinreichende Erschliessung sicherstellen zu können, sind ab der Heldstrasse einerseits kleine bauliche Anpassungen vorzunehmen und gleichzeitig ist die heutige Gemeindestrasse 3. Klasse (G3-318) in die 2. Klasse (G2-264) umzuteilen.
Die Projektpläne liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. von Donnerstag, 12. Februar 2026, bis Freitag, 13. März 2026, im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.