Auf einem Teil des Grundstücks Nr. 78 ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses vorgesehen. Um die hinreichende Erschliessung (Art. 67 des kant. Planungs- und Baugesetz [sGS 731.1]) sicherzustellen, ist ein teilweiser Ausbau des Bünteliwegs erforderlich. Gleichzeitig ist die heutige Gemeindestrasse 3. Klasse (G3-403) in eine Gemeindestrasse 2. Klasse (G2-276) umzuteilen.
Öffentliche Mitwirkung
Freitag, 6. Februar 2026, bis Mittwoch, 25. Februar 2026
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung (Art. 4 des Raumplanungsgesetzes [SR 700, abgekürzt RPG] und Art. 33bis Strassengesetz [sGS 731.1, abgekürzt StrG]) kann die Bevölkerung zum Projekt bis 25. Februar 2026 Stellung nehmen. Die Unterlagen können auf der Mitwirkungsplattform (mitwirken-widnau.ch) oder im Gemeindehaus, 1. OG, eingesehen werden. Eingaben können direkt auf der Mitwirkungsplattform erfasst oder schriftlich an den Gemeinderat eingereicht werden.