Mahnung zur Bezahlung definitiver Steuern

Der Steuerpflichtige Mahin Miah, geb. 12.02.1987, aus Schweden, früher wohnhaft gewesen an der Auenstrasse 1, 9443 Widnau jetzt unbekannten Aufenthaltes, wird aufgefordert, die untenstehenden ausstehenden definitiven Steuern 2024, bei welchen die Zahlungsfrist abgelaufen ist, innert 20 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Widnau zu überweisen. Die Beträge von CHF 3'931.30 und CHF 312.75 sind zu überweisen an: Gemeinde Widnau, Gemeindekassieramt, 9443 Widnau, Neugasse 4, QR-IBAN: CH53 0900 0000 9000 4676 9, SWIFT/BIC-Code: POFICHBEXXX

Kantons- und Gemeindesteuer 2024, ordentliche Steuern
Rechnungsdatum (Veröffentlichung im Amtsblatt): 09.09.2025
Zahlungsfrist: 09.10.2025
Betrag: CHF 3’931.30

Direkte Bundessteuer 2024, ordentliche Steuern
Rechnungsdatum (Veröffentlichung im Amtsblatt): 09.09.2025
Zahlungsfrist: 09.10.2025
Betrag: CHF 312.75

 

Zugleich wird Mahin Miah aufgefordert, in der Schweiz eine Zustelladresse (Art. 167 Abs. 2 StG) zu bezeichnen.

Für verspätete Zahlungen wird der gesetzlich vorgeschriebene Verzugszins verrechnet. Bei einer Betreibung der Kantons- und Gemeindesteuern wird zusätzlich eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 in Rechnung gestellt (vgl. Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung vom 2. Mai 2000, Pos. 25.11; sGS 821.5)

Neugasse 4, 9443 Widnau, Gemeindesteueramt Widnau

Gemeinde Widnau