Die Gemeinderäte Widnau und Diepoldsau unterbreiten das Vorprojekt der Fuss- und Veloverkehrsbrücke Diepoldsau-Widnau dem Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 RPG, Art. 34 PBG und Art. 33bis StrG.

Bevölkerung, Parteien, Verbände und weitere Betroffene haben die Möglichkeit, sich während der Mitwirkungsfrist vom 12. Januar 2026 bis 10. Februar 2026 zum Vorprojekt zu äussern. Das Vorprojekt kann während der Mitwirkungsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Widnau, Büro 14, und auf der Webseite der Gemeinde Widnau eingesehen werden.

Die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können bis am 10. Februar 2026 direkt auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-widnau.ch erfasst oder schriftlich an den Gemeinderat Widnau, Neugasse 4, 9443 Widnau, eingereicht werden.