Fakultatives Referendum gem. Art. 23 Gemeindegesetz sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung Widnau
Gegenstand
I. Nachtrag zum Gastwirtschaftsreglement der politischen Gemeinde Widnau
Beschluss des Gemeinderats Widnau vom 13. Januar 2026
Referendumsfrist
vom 23. Januar 2026 bis 3. März 2026 (40 Tage)
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeinderatskanzlei, Büro 14
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
592 gültige Unterschriften
Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei Widnau bezogen oder auf der Gemeindewebseite www.widnau.ch eingesehen werden.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs.1 RIG).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Widnau einzureichen.